Häufige Fragen zur Schwerlastberatung
Kurz und klar – die wichtigsten Punkte zu Flottenmanagement, Emissionsprüfung und Sicherheit nach BImSchG.
Welche Fahrzeuge fallen unter die BImSchG-Prüfpflicht?
Alle gewerblich genutzten schweren Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die in Deutschland betrieben werden. Dazu zählen Sattelzugmaschinen, Kipper, Betonmischer und Spezialtransporter für Baumaschinen. Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 38 BImSchG in Verbindung mit der 35. BImSchV. Ausgenommen sind reine Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und THW sowie historische Fahrzeuge mit Oldtimer-Zulassung.
Wie oft muss die Abgasuntersuchung bei Schwertransportern durchgeführt werden?
Erstprüfung vor der ersten Zulassung, danach jährlich wiederkehrend. Bei Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse über 12 Tonnen ist zusätzlich eine halbjährliche Zwischenmessung vorgeschrieben. Die Fristen sind im Prüfheft dokumentiert. Versäumnisse führen zu Bußgeldern bis 5.000 Euro und können bei Kontrollen durch die BAG zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Nachweis der Konformität?
Sie benötigen die aktuelle Abgasuntersuchungsbescheinigung, das Prüfheft mit den Eintragungen der letzten drei Messungen, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sowie die Herstellerbescheinigung über die Einhaltung der Abgasnorm (Euro 6/VI oder neuer). Bei Nachrüstungen mit Partikelfiltern oder SCR-Katalysatoren ist die entsprechende ABE oder Einzelabnahme erforderlich.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Ladungssicherungspflicht?
Bei Verstößen gegen die VDI 2700 oder die StVO drohen Verwarnungsgelder ab 60 Euro, bei Gefährdung des Straßenverkehrs Bußgelder bis 5.000 Euro und Punkte in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen kann die zuständige Behörde die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug entziehen. Wir empfehlen eine regelmäßige interne Schulung der Fahrer und die Dokumentation jeder Sicherung mittels Fotoprotokoll.
Wie kann ich die Kraftstoffeffizienz meiner Flotte senken?
Durch telematikgestützte Fahrzeugüberwachung, vorausschauende Wartung und Fahrerschulungen lässt sich der Dieselverbrauch um bis zu 12 % senken. Konkret: Reifendruckkontrolle alle 14 Tage, Einsatz von Leichtlaufölen, Optimierung der Routenplanung und Vermeidung von Leerfahrten. Wir beraten Sie zu den passenden Maßnahmen für Ihre Fahrzeugtypen und Einsatzprofile.